Fördermitglieder und Spenden

Die Arbeit der Hospizbewegung und die Fortbildung der Ehrenamtlichen finanzieren sich zu einem zu einem erheblichen Teil über fördernde Mitgliedschaften und Spenden. Damit helfen Sie uns, den uns anvertrauten Menschen und ihren Angehörigen einen Abschied in Würde zu gestalten.

Wenn Sie unsere Hospizarbeit als förderndes Mitglied stärken möchten, finden Sie hier ein Beitrittsformular und können uns mit einem Mindestbeitrag von € 25 / Jahr unterstützen. Mitgliedsbeiträge an die Hospizbewegung sind steuerlich absetzbar, da unserem Verein die Gemeinnützigkeit bescheinigt wurde.

Sie können uns finanziell durch Einzelspenden, Trauerfallspenden oder Spenden zu besonderen Anlässen (zum Beispiel Jubiläen, Geburtstage) unterstützen.

Unsere Konten

Sparkasse Westmünsterland
IBAN DE04 4015 4530 0082 0129 98
BIC WELADE3WXXX

Volksbank
IBAN DE16 4016 4352 0018 2262 00
BIC GENODEM1CNO

Die Hospizbewegung Nottuln e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind daher steuerlich absetzbar. Gerne stellen wir eine Spendenbescheinigung aus.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kassenwart

Meinolf Koester
Tel: 02509 8352

Falls Sie uns im Trauerfall Spenden zukommen lassen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie nennen in Ihrem Spendenwunsch eines der oben angegebenen Konten der Hospizbewegung

Als Angehörige erhalten Sie von uns eine Auflistung der Spender mit der Gesamtsumme der Zuwendungen, die unter dem angegebenen Kennwort bei uns eingegangen sind. Die Höhe der Einzelbeträge dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergeben

Spenden- bzw. Zuwendungsbescheinigungen werden von uns direkt an die einzelnen Spender verschickt, sofern uns die Adressen genannt werden.

2. Spenden auf ein Sonderkonto

Sie können ein Sonderkonto bei Ihrem Kreditinstitut einrichten. Das hat den Vorteil, dass Sie über die Kontoauszüge einen unmittelbaren Überblick über die eingehenden Spenden erhalten. Als Angehöriger können Sie somit direkt nach dem Eingang der Zuwendungen Danksagungen versenden.

Das Sonderkonto können Sie nach vier bis sechs Wochen auflösen und den Betrag auf eines unserer Konten überweisen. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Überweisung den Namen des Verstorbenen.

Für Spenden- bzw. Zuwendungsbescheinigungen benötigen wir in diesem Fall von Ihnen weitere Angaben, z.B. in Form von Einzahlungsbelegen Ihres Sonderkontos oder einer Liste der Kondolenzspender mit vollständigen Namen, Adressen und den jeweiligen Spendenbeträgen.